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   VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333   

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https://dejure.org/2011,29147
VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333 (https://dejure.org/2011,29147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2011 - 7 CE 11.10333 (https://dejure.org/2011,29147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 7 CE 11.10333 (https://dejure.org/2011,29147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Kapazitätsneutraler Stellenabbau; Lehrverpflichtung; Schwundquote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Begründung der Minderungen des Lehrangebots seitens der Universität bei vollständigem Ausgleich durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit; Rechtmäßigkeit der Berechnung der Schwundquote auf der Grundlage eines Zeitraums von fünf Semestern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Begründung der Minderungen des Lehrangebots seitens der Universität bei vollständigem Ausgleich durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit; Rechtmäßigkeit der Berechnung der Schwundquote auf der Grundlage eines Zeitraums von fünf Semestern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Zwar sind absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsmäßig, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.).

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 a.a.O.).

    Es gibt auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der LMU zur erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.) keinen zwingenden Grund, die Lehrtätigkeit dieser Gruppe von Mitarbeitern einseitig zu Lasten ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer sonstigen Aufgaben auszuweiten (vgl. z.B. BayVGH vom 13.7.2007 Az. 7 CE 07.10109 u.a. RdNr. 7).

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans";

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).

    Lassen somit die von der Hochschule im Rahmen ihrer Gestaltungs- und Organisationsfreiheit getroffenen Entscheidungen die Ausbildungskapazität der betroffenen Lehreinheit im Ergebnis unverändert, so finden auch die erhöhten Abwägungs- und Begründungserfordernisse, die sonst an eine Kapazitätsminderung zu stellen wären, keine Anwendung (vgl. BayVGH vom 3.5.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10093

    LMU München; Tiermedizin WS 2007/2008; Hochschulpakt 2020; "Drittgerichtetheit"

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 67.88

    Studienplatzkapazität - Festsetzung der Zulassungszahl - Lehreinheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 7 CE 10.10210

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; statistische

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Der Senat hat bereits mehrfach in solchen Fällen (Umwandlung einer Professorenstelle "C2 alter Art" infolge Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers) entschieden, dass jene früheren C2-Stellen, die hinsichtlich des individuellen Lehrdeputats Professoren gleichgesetzt waren und daher ein Lehrdeputat von 9 SWS rechtfertigten, schon seit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2542) nur noch als Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter vergeben werden konnten und die Hochschulen für diese Stellen ab der jeweiligen Neubesetzung deshalb das für wissenschaftliche Assistenten oder Akademische Räte auf Zeit geltende Lehrdeputat von fünf LVS ansetzen müssen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2007 - 7 CE 07.10109
    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    Es gibt auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der LMU zur erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.) keinen zwingenden Grund, die Lehrtätigkeit dieser Gruppe von Mitarbeitern einseitig zu Lasten ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer sonstigen Aufgaben auszuweiten (vgl. z.B. BayVGH vom 13.7.2007 Az. 7 CE 07.10109 u.a. RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 26.08.2010 - 7 CE 10.10241

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; Aussagekraft der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333
    d) Das Verwaltungsgericht hat bei der Gruppe der Oberassistenten - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 26.8.2010 Az. 7 CE 10.10241 RdNr. 10) - den bisherigen Ansatz der LMU in ihrer Kapazitätsberechnung im Hinblick auf die Stellenumwandlungen der Vorjahre um vier LVS erhöht.
  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

    Im vorliegenden Fall fällt zudem ins Gewicht, dass die Beklagte ihr - unbereinigtes - Lehrangebot in der Summe erhöht hat (BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 - 7 C 70.85 - NVwZ 1989, 366; BayVGH, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333 - Juris).

    Deshalb können auch kapazitätsmindernde Stellenumwandlungen in einem Institut der Vorklinischen Lehreinheit mit der Erhöhung der Stellenzahl bzw. der Lehrverpflichtung in einem anderen Institut kompensiert werden, solange die Änderungen der personellen Ausstattung der Lehreinheit Humanmedizin (Vorklinik) insgesamt kapazitätsneutral geblieben sind oder sich wie hier sogar kapazitätserhöhend ausgewirkt haben (BayVGH, Beschl. v. 24.06.2011, a.a.O.).

    Es ist kapazitätsrechtlich nicht geboten, den in § 1 Abs. 1 LVVO vorgegebenen Rahmen voll nach oben auszuschöpfen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 24.06.2011 - 7 CE 11.10333 - Juris).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beklagten in den Dienstaufgabenbeschreibungen die Lehrverpflichtungen in der bislang geltenden Höhe festsetzt, da dieses Vorgehen kapazitätsneutral ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.1984 - 1 BvR 580/83 - u.a., BVerfGE 66, 155; BVerwG, Urt. v. 23.07.1987 - 7 C 70.85 - NVwZ 1989, 366; BayVGH, 24.06.2011 - 7 CE 11.10333 - Juris).

  • VGH Bayern, 18.05.2012 - 7 CE 12.10002

    Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012); wissenschaftliche

    Allerdings hat der Senat schon mehrfach entschieden, dass diese als Obergrenze normierte Stundenzahl auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bewirtschaftungsdirektiven im Hinblick auf die von dieser Personengruppe regelmäßig wahrzunehmenden weiteren Dienstaufgaben nicht ausgeschöpft werden muss (BayVGH vom 27.7.2010 Az. 7 CE 10.10218 RdNr. 10, vom 8.6.2011 Az. 7 CE 11.10156 RdNr. 13 und vom 24.6.2011 Az. 7 CE 11.10333 RdNr. 11).
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